Aktion gegen illegale zahnärztliche Berufsausübung

ADOPTED by FDI General Assembly October, 2002 in Vienna, Austria

September, 2009
Singapore

Eine der vier FDI-Missionen ist: „Die Förderung der bestmöglichen Mund- und Allgemeingesundheit für alle Menschen“.

Im Interesse und zum Nutzen der Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung sollten zahnärztliche Gremien und Verbände darauf insistieren, daß nur solche Personen die Zahnheilkunde ausüben, die eine entsprechende rechtliche Qualifikation dazu haben und eine zahnärztliche akademische und praktische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Eine Vorbedingung zur Erreichung einer optimalen Mundgesundheit der Gesamtbevölkerung besteht darin, dass für alle Menschen die Inanspruchnahme der bestmöglichen Mundgesundheitsversorgung ermöglicht wird. Deshalb empfiehlt die FDI den zuständigen Regierungsstellen aller Länder, die Ausübung der Zahnheilkunde durch eigene Statuten und kompetente Organe gesetzlich zu regeln. Nur solche Personen mit entsprechender spezifischer, in den einzelnen Ländern anerkannter Ausbildung und Qualifikation können mit der zahnärztlichen Berufsausübung betraut werden.

Die Ausübung der Zahnheilkunde durch Personen ohne entsprechende Ausbildung und Qualifikation sollte abgelehnt und bekämpft werden.

Dir FDI empfiehlt den zuständigen Behörden in den einzelnen Ländern:

  • Ein strukturelles Gesetzes-Raster für den gesamten Bereich der zahnärztlichen Berufsausübung zu entwickeln und zu etablieren

  • Die Qualität der akademischen und praktischen Ausbildung für Zahnärzte zu kontrollieren

  • Die zahnärztliche Berufsausübung im Rahmen des gesetzlich festgelegten Systems zu kontrollieren

  • Illegale zahnärztliche Berufsausübung zu ermitteln, zu identifizieren und zu unterdrücken.

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