Schrittweise Reduzierung der Verwendung von Dentalamalgam

ADOPTED by FDI General Assembly September, 2018 in Buenos Aires, Argentina

Kontext

Quecksilber ist ein weit verbreiteter Umweltschadstoff, der in bestimmten Formen eine Gefahr für die Ökosysteme darstellt. Dentalamalgam ist ein klinisch bewährtes und erfolgreiches Füllungsmaterial, allerdings ebenfalls eine von mehreren Quellen für Quecksilberbelastung, wenn auch nur in geringem Maße. Der zahnmedizinische Berufsstand ist sich jedoch der Aufgabe bewusst, die Verwendung von Quecksilber und auch von Dentalamalgam zu reduzieren. Dies gilt ebenfalls für die Notwendigkeit einer sicheren Entsorgung von Quecksilberabfällen. Die Schwerpunktverlagerung auf die Kariesprävention, laufende Forschungen und die Entwicklung neuer Restaurationsmaterialien mit verbesserter Qualität, Sicherheit, Haltbarkeit und Hafteigenschaften sprechen für eine schrittweise Reduzierung der Verwendung von Dentalamalgam.

Geltungsbereich

Im Jahre 2013 wurde das Minamata-Übereinkommen (Quecksilber-Konvention) unterzeichnet, mit einer schrittweisen Verringerung des Einsatzes von Dentalamalgam in der restaurativen Behandlung. Das Übereinkommen wurde 2017 ratifiziert. Aus diesem Grund muss strategisch geplant und gehandelt werden, um die Notwendigkeit restaurativer Behandlungen unter Verwendung von Dentalamalgam zu verringern. Es wird ebenfalls darauf geachtet, größeren Wert im zahnmedizinischen Studium auf Prävention zu legen und alternative Restaurationsmaterialien und Techniken zu lehren, einschließlich dem Minumum-Interventions-Ansatz, wo angezeigt.

Definitionen

  • Minamata-Übereinkommen​: Ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Quecksilber.
  • Schrittweise Reduzierung der Verwendung von Dentalamalgam​: Die Aufgabe der Verringerung der Verwendung von Dentalamalgam durch mehr Prävention, Gesundheitsförderung und Forschung über verbesserte Restaurationsmaterialien und Techniken bei Beibehaltung oder Verbesserung einer adäquaten klinischen Leistung.

Grundsätze

Die FDI und ihre Partner (in erster Linie nationale Zahnärztekammern) unterstützen die Weltgesundheitsorganisation bei der Reduzierung der Verwendung von Dentalamalgam, indem sie verstärkt auf die Bedeutung der Prävention hinweisen und alternative Behandlungsmöglichkeiten erforschen.  Die zahnmedizinische Behandlung sollte sicherstellen, dass Restaurationsmaterialien auch weiterhin in einer für den Patienten sicheren und effektiven Weise und unter Einhaltung von Umweltschutzauflagen verwendet werden können.

Stellungnahme

Die FDI unterstützt eine schrittweise Reduzierung der Verwendung von Dentalamalgam durch einen einen höheren Stellenwert von Prävention und Forschung. Diese Maßnahmen sollten von einer zweckmäßigen Unterweisung in der Verwendung anderer Restaurationsmaterialien und Techniken an Universitäten und in  Weiterbildungsmaßnahmen begleitet werden.

Alle Behandlungsentscheidungen sollten auf der besten verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz, dem besten Patienteninteresse und der besten klinischen Einschätzung durch den praktizierenden Zahnarzt beruhen und die Integrität der Umwelt beachten.

Die FDI unterstützt die folgenden Maßnahmen zur Reduzierung der Verwendung von Dentalamalgam:

  • Höherer Stellenwert von Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung.
  • Mehr Forschungsarbeit und Entwicklung qualitativ hochwertiger quecksilberfreier Werkstoffe für zahnärztliche Restaurationen unter Berücksichtigung ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt.
  • Förderung der besten Umweltschutzpraktiken zur Entsorgung von Amalgamabfällen auch in gekapselter Form.
  • Reduzierung und möglichst Vermeidung der Verwendung von Dentalamalgam besonders bei:
    • Läsionen, die auch mit anderen Restaurationsmaterialien behandelt werden können, besonders im Falle einer restaurativen Erstbehandlung und bei jungen Patienten;
    • Patienten mit speziellen Gesundheitsproblemen wie einer schweren Nierenerkrankung oder Patienten mit allergischen Reaktionen auf Amalgam oder (erosiven) lichenoiden Kontaktreaktionen der Mundschleimhaut;

     

    Ausnahmen sind zulässig, wenn dies vom Zahnarzt aufgrund der besonderen medizinischen Bedürfnisse des Patienten als erforderlich angesehen wird.

Diese Praktiken können in den unterschiedlichen Ländern unterschiedlich umgesetzt werden.

Disclaimer

Die Informationen in dieser Stellungnahme basieren jeweils auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Sie können so ausgelegt werden, dass sie existierende kulturelle Sensibilitäten und sozioökonomische Zwänge widerspiegeln.

Literaturhinweise

  1. Minamata Convention on Mercury. Geneva, United Nations Environment Programme, 2013. Available from: http://www.mercuryconvention.org/Convention. Accessed 24 July 2018.
  2. Regulation (EU) 2017/852 of the European Parliament and of the Council of 17 May 2017 on mercury, and repealing Regulation (EC) No 1102/2008. Official Journal of the European Union 2017. Available from: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R0852&from=EN. Accessed 24 July 2018.
  3. Opinion on the safety of dental amalgam and alternative dental restoration materials for patients and users. Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR) of the European Commission 2015. Available from: https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/emerging/docs/scenihr_o_046.pdf. Accessed on 24 July.

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