Internationale Ethische Grundsätze für den Zahnärztlichen Berufsstand

ADOPTED by FDI General Assembly September, 1997 in Seoul, South Korea

Die folgenden ethischen Grundsätze sind als Richtlinien für den Zahnarzt gedacht. Dabei ist zu beachten, daβ sie nicht allen lokalen bzw. nationalen Gepflogenheiten und Bedingungen sowie der jeweiligen Rechtslage im einzelnen Rechnung tragen können. Der Zahnarzt:

  • übt seinen Beruf nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst und nach den Geboten der Menschlichkeit aus;
  • stellt sein Wissen und Können in den Dienst der Erhaltung und Wiederherstellung der Mundgesundheit seiner Patienten, ungeachtet deren persönlichen Status.

Die oberste Pflicht des Zahnarztes besteht in der Erhaltung der Mundgesundheit des Patienten. Der Zahnarzt hat jedoch das Recht, die Behandlung eines Patienten zu verweigern, sofern es sich nicht um einen Notfall oder eine humanitäre Situation handelt und sofern die Gesetzgebung des betreffenden Landes dieses Recht ausdrücklich verneint.

  • Soll, wenn er selbst nicht über die nötige Beratungs- und/oder Behandlungskompetenz verfügt, den Patienten an eine geeignete Stelle verweisen.

Die Bedürfnisse des Patienten besitzen uneingeschränkte Priorität. Der Zahnarzt soll, falls er selbst die notwendige Beratungs- und/oder Behandlungskompetenz nicht besitzt, den Patienten an eine geeignete Stelle verweisen.

  • Muß die Vertraulichkeit aller Informationen über Patientendaten sicherstellen.

Der Zahnarzt muß seine Mitarbeiter zur Schweigpflicht mahnen. Ausnahmen von der Schweigepflicht sind nur dort zulässig, wo das Landesgesetz dies ausdrücklich vorsieht.

  • Muß die Verantwortung übernehmen für seine Mitarbeiter, deren Einsatz nur innerhalb des gesetzlich geschützten Rahmens erfolgen darf.

Da der Zahnarzt die volle Verantwortung für alle durchgeführten Behandlungen trägt, soll er eine zahnärztliche Behandlung oder Teile einer solchen keiner hierfür unqualifizierten bzw. gesetzlich unbefugten Person überantworten.

  • Muß sich in jeder Situation der Berufsausübung ethisch verhalten und die Regeln des Standesrechtes beachten.
  • Soll sich beruflich fortbilden und neue Fähigkeiten hinzu erwer.

Der Zahnarzt ist verpflichtet, während seiner gesamten zahnärztlichen Laufbahn seine Fachkompetenz zu erweitern, sich durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen beruflich weiterzuentwickeln und sein Fachwissen auf den neuesten Stand zu bringen.

  • Soll einen Beitrag zur Förderung der Mundgesundheit leisten.

Der Zahnarzt soll zur mundgesundheitlichen Aufklärung der allgemeinen Öffentlichkeit beitragen, indem er anerkannte Maßnahmen zur Förderung der Mundgesundheit mitträgt und unterstützt.

  • Soll seinen Berufskollegen und Mitarbeitern mit Respekt begegnen.

Der Zahnarzt soll sich im Umgang mit seinen Praxismitarbeitern beruflich korrekt und anderen Zahnärzten gegenüber kollegial und hilfsbereit verhalten. Er hat die anders lautende Meinung von Berufskollegen zu respektieren.

  • Soll durch sein Verhalten das Ansehen und den Ruf des Berufsstandes fördern helfen.

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