Richtlinien zur Tabakkontrolle für Mundgesundheitsorganisationen

ADOPTED by FDI General Assembly September, 2004 in New Delhi, India

September, 2009
Singapore

Um aktiv zur Einschränkung des Tabakkonsums beizutragen und die Tabakkontrolle in die Agenda für öffentliches Gesundheitswesen auf nationaler, regionaler und globaler Ebene einzubeziehen, wird den Mundgesundheitsorganisationen folgendes Vorgehen empfohlen:

  1. Anregung und Unterstützung ihrer Mitglieder dabei, ein Beispiel zu geben, indem sie auf Zigaretten-Genuss verzichten und Rauch freien Lebensstil und Umfeld fördern.
  2. Einschätzung und Ansprechen des Problems des Zigarettenkonsums und der richtigen Anti-Raucheinstellung ihrer Mitglieder, indem Erhebungen durchgeführt und adäquate Maßnahmen eingeführt werden.
  3. Einrichtung von entsprechenden Räumlichkeiten bei den Organisationen selbst und dort auch Veranstaltungen von Anti-Raucher-Kampagnen sowie Motivation ihrer Mitglieder, ebenso zu handeln.
  4. Einbeziehung der Tabakkontrolle in die Tagesordnungen aller Kongresse und Konferenzen, die auf Gesundheit fokussieren.
  5. Beratung ihrer Mitglieder im Hinblick auf eine routinemäßige Befragung von Patienten und Kunden über Zigarettenkonsum und ggf. passives Rauchen – wobei auf evidenzbasierte Fakten zurückgegriffen und mit Takt vorgegangen werden soll – sowie auch Beratung zur Rauchentwöhnung und zum späteren Verhalten, damit kein Rückfall erfolgt.
  6. Einflussnahme auf die Gesundheitsinstitutionen und Ausbildungsstätten, damit Tabakkontrolle in deren Curricula eingeschlossen wird, z. B. in Fortbildungskursen oder anderen Ausbildungsprogrammen.
  7. Aktive Mitwirkung beim “Welt-Anti-Raucher-Tag”, der immer am 31 Mai stattfindet.
  8. Ablehnung jeglicher Form einer Unterstützung seitens der Tabakindustrie – finanzieller Art oder in anderer Form – und irgendwelcher Investitionen in die Tabakindustrie sowie Motivation ihrer Mitglieder, ebenso zu handeln.
  9. Wo immer möglich – Bevorzugung von Partnern, die aufgrund ihrer Grundsatzpolitik keinerlei Unterstützung seitens der Tabakindustrie – finanzieller Art oder in anderer Form – akzeptieren sowie irgendwelche Investitionen in die Tabakindustrie tätigen und Motivation deren Mitglieder, ebenso zu handeln.
  10. Verbot des Verkaufs von oder der Werbung für Tabakprodukte in ihren Räumlichkeiten und Motivation ihrer Mitglieder, ebenso zu handeln.
  11. Aktive Unterstützung der Regierungen zur Unterzeichnung, Ratifizierung und Implementierung der WHO-Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle.
  12. Verwendung von Geldern und/oder anderen Ressourcen zur Tabakkontrolle – auch zur Implementierung dieser Richtlinien.
  13. Mitwirkung bei den Anti-Rauch-Aktivitäten der Gesundheitsberufe.
  14. Unterstützung von Kampagnen gegen Zigarettenwerbung in der Öffentlichkeit.

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