Verhaltensleitlinien für Zahnärzte gegen Folter

ADOPTED by FDI General Assembly October, 2007 in Dubai, United Arab Emirates

Die FDI World Dental Federation unterstützt und befürwortet die Leitlinien der World Medical Association, die als Grundlage für diese Stellungnahme gedient haben.

  1. Es ist das Privileg des Zahnarztes, seinen Beruf im Dienste der Menschlichkeit auszuüben, Mundgesundheit unterschiedslos für jeden Patienten zu erhalten und wiederherzustellen und die durch Zahnerkrankungen bedingten Schmerzen seines Patienten zu lindern. Der absolute Respekt für das menschliche Leben muss auch in Drohsituationen gewahrt werden. Kranke und Verletzte müssen ohne Unterschied entsprechend ihren klinischen Bedürfnissen und den verfügbaren zahnmedizinischen Mitteln behandelt werden. Medizinisches oder zahnmedizinisches Wissen darf nicht gegen die Gebote der Menschlichkeit verwendet werden.
  2. Zahnärzte müssen allgemein anerkannte Patientenrechte respektieren und vollständig unabhängig in ihrer Entscheidung sein, Personen zu behandeln, für die sie zahnmedizinisch verantwortlich sind. Die primäre Rolle des Zahnarztes besteht in der Behandlung von Zahnerkrankungen seiner Mitmenschen, diese übergeordnete Bestimmung kann durch keine persönlichen, kollektiven oder politischen Motive außer Kraft gesetzt werden.
  3. Zahnärzte dürfen Folter oder andere grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlungen weder zulassen, noch entschuldigen oder sich daran beteiligen. Dies gilt unabhängig davon, welcher Straftat das Opfer einer solchen Behandlung beschuldigt, verdächtigt oder für schuldig befunden wurde, und unabhängig von den Überzeugungen oder Motiven des Opfers und von der jeweiligen Situation einschließlich bewaffneter Konflikte und Bürgerkriege.
  4. Zahnärzte dürfen, so weit es in ihrer Macht steht, keinerlei medizinisches oder zahnmedizinisches Wissen oder Fähigkeiten oder personenspezifische Gesundheitsinformationen verwenden oder deren Verwendung zulassen, um eine gesetzliche oder ungesetzliche Befragung dieser besagten Personen zu unterstützen oder anderweitig dabei behilflich zu sein.
  5. Zahnärzte dürfen keinerlei Örtlichkeiten, Instrumente, Substanzen oder Kenntnisse zur Verfügung stellen, um Folter oder andere grausame, unmenschliche und entwürdigende Handlungen zu ermöglichen oder die Fähigkeit des Opfers zu schwächen, derartigen Behandlungen zu widerstehen.
  6. Zahnärzte dürfen bei keinerlei Verfahren anwesend sein, bei denen Folter oder andere grausame, unmenschliche und entwürdigende Handlungen zur Anwendung kommen oder deren Anwendung angedroht wird, und müssen sich jeder Anordnung widersetzen, an einem solchen Verfahren teilzunehmen.
  7. Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Häftlingen oder Gefangenen, die verhört werden oder werden sollen, müssen Zahnärzte die vertrauliche Behandlung aller persönlichen medizinischen und zahnmedizinischen Informationen dieser Personen sicherstellen.
  8. Ein Zahnarzt muss genaue zahnärztliche Patientenakten führen und darf diese Unterlagen weder verändern noch in anderer Weise Informationen zurückhalten, die für den Zahnbefund und die Zahnbehandlung des Patienten von Bedeutung sind, wenn eine derartig fehlerhafte Aktenführung dazu dienen soll, Folter oder andere grausame, unmenschliche und entwürdigende Handlung zu ermöglichen oder wenn verhindert werden soll, dass diese Praktiken öffentlich untersucht und bestraft werden.
  9. Wenn Behörden sich an Folter oder anderen grausamen, unmenschlichen und entwürdigenden Handlungen beteiligen, hat sich der Zahnarzt diesen Behörden unter voller Ausschöpfung seiner Möglichkeiten und im Rahmen vernünftiger Vorsichtsmaßnahmen zu widersetzen und dieses Verhalten an die Öffentlichkeit zu bringen Ein Verstoß gegen die Genfer Konventionen muss vom Zahnarzt in jedem vermuteten Fall den zuständigen Behörden gemeldet werden, wobei dieser Bericht alle Angaben zum Opfer vertraulich behandeln sollte, um zum Schutz des Opfers vor weiteren Übergriffen beizutragen.
  10. Die FDI World Dental Federation unterstützt und ermutigt die internationale Gemeinschaft, die nationalen Zahnärztevereinigungen und die ihr angehörenden Zahnärzte, allen Kollegen und ihren Familien beizustehen, die aufgrund der Weigerung, Folter oder andere grausame, unmenschliche und entwürdigende Handlungen zulassen, zu entschuldigen oder sich daran beteiligen, Drohungen oder Repressalien ausgesetzt sind.

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